AGB

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der Niovo Web Studios GmbH Leutragraben 1, 07743 Jena (nachfolgend als “Niovo” bezeichnet). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Niovo nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Niovo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.  

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von Niovo sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Niovo kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Niovo zustande. Niovo nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Bestätigung per E-Mail an den Kunden oder durch Beginn der Leistung an. Art und Inhalt der Leistungen und Produkte richten sich abschließend nach dem Angebot, welches dem Vertrag beigefügt ist. 

(2) Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Niovo schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden. 

(3) Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern Niovo einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt 

(4) Soweit Niovo kostenlose Dienste zur Verfügung stellt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.  

 

§3 Gewährleistung

(1) Tritt ein Mangel auf, so ist dieser schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsform enthalten, so dass eine Überprüfung des Mangels möglich ist. 

(2) Jede über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung, insbesondere für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverlust, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Niovo bzw. seinen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen werden kann. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertrags, §§ 611 BGB ff.. 

 

§4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, um Niovo die Durchführung seiner vertraglichen Leistungen zu ermöglichen. Bei Kommunikation zwischen dem Kunden und Niovo gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen. 

(2) Werden Mitwirkungsleistungen vom Kunden nicht fristgerecht erbracht, kann Niovo nach angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche diese in eigenem Ermessen erbringen. In diesem Falle gelten die Mitwirkungsleistungen als vom Kunden genehmigt. Sofern aus einer Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten Schäden bei Niovo eintreten, verpflichtet sich der Kunde dazu, diese Schäden zu ersetzen.  

(3) Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte sind für die Erzielung eines optimalen Ergebnisses zusätzliche Mitwirkungspflichten auf Seiten des Kunden erforderlich. Diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten werden mit Vertragsabschluss verbindlicher Vertragsbestandteil. Im Übrigen gelten auch bei diesen besonderen Mitwirkungspflichten §4 Abs. 1 und §4 Abs. 2. 

(4) Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Niovo grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von Niovo zu bearbeitenden, zu verwaltenden, zu betreuenden oder zu reproduzierenden Internetseiten, Content-Management-Systemen, Shop-Systemen und/oder Social-Media Konten zu gewähren. Ist eine Verwaltung der technischen Einstellungen in dem Kundenkonto des Kunden eines Drittanbieters, von welchem der Kunde Leistungen bezieht, nötig, so hat der Kunde Niovo auch Zugriff auf diese Konten zu gewähren. 

(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle durch Niovo erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Leistungen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die durch Niovo im Auftrag des Kunden erbracht werden. Der Kunde stellt Niovo diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit den Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten. 

(6) Wie in §4 Abs. 1 und §4 Abs. 2 dargestellt ist Niovo auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Falls eine mangelhafte Mitwirkung des Kunden dazu führt, dass die Leistungen von Niovo nicht mehr erbracht werden können, lässt dies den Zahlungsanspruch von Niovo unberührt. 

 

§5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Beginn und Laufzeit des Vertrages bestimmen sich nach den Regelungen im Angebot. Der Vertrag kann von beiden Seiten außerordentlich gekündigt werden, wenn es der einen Vertragspartei aufgrund schwerwiegender Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung am Vertrag festzuhalten und die relevanten Vertragsverstöße mindestens einmal erfolglos unter Fristsetzung schriftlich abgemahnt worden sind. 

 

§6 Haftungsbeschränkung / Freistellung

(1) Niovo haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Niovo nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. 

(2) Niovo haftet unter den Voraussetzungen des §6 Abs. 1 nicht für Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist. 

 

§7 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten. 

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. 

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort. 

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, 

  1. a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
  2. b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch Niovo bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
  3. c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
  4. d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
  5. e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f.) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungs-pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren. 

(5) Werden Niovo vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat er den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.  

 

§8 Leistungsvergütung und Abrechnung

(1) Alle Leistungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Alle Preise sind Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird von Niovo gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu vergüten. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.  

(2) Leistungen, die Niovo, nach schriftlichem Kundenauftrag (auch per E-Mail), über die im Angebot aufgeführten Leistungen hinausgehend erbringt, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand zu einem gemeinsam vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Alternativ erfolgt die Vereinbarung eines festen Auftragshonorars.  

(3) Gegen Forderungen von Niovo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Niovo ihre Dienste einstellen, der Entgeltanspruch von Niovo besteht fort. 

(5) Falls Niovo befugt ist, eine Lastschrift einzuziehen und das Konto des Kunden nicht über die notwendige Deckung verfügt oder die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst werden kann oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, ist Niovo berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden, bspw. durch Bankgebühren erstatten zu lassen. 

 

§9 Subunternehmer

(1) Niovo ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.  

 

§10 Besondere Bestimmungen für die Reservierung von Domains

(1) Beauftragt der Kunde Niovo mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen: 

(2) Niovo reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an die zuständige Registrierungsstelle (NIC) weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch Niovo (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. Niovo hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg. 

(3) Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist. 

(4) Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden. 

(5) Niovo wickelt Domainregistrierungen über die Alfahosting GmbH, Edmund-von-Lippmann-Straße 13-15, 06112 Halle (Saale), Deutschland ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der Niovo Web Studios GmbH die AGB der Alfahosting GmbH, nachzulesen unter https://alfahosting.de/agb-alfahosting/, sollte die Domainregistrierung über die Alfahosting GmbH abgewickelt werden. 

(6) Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an. 

 

§11 Besondere Bestimmung für Suchmaschinenmarketing

(1) Niovo weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass die betreffenden Internetseiten des Kunden in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche des Kunden wegen einer derartigen, von Niovo nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen. 

(2) Ziel ist es, dass die im Internet abrufbare Website des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: „Keywords“) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google. 

(3) Niovo wird dem Kunden in monatlichen Intervallen zu den umgesetzten Maßnahmen berichten. 

(4) Ein bestimmter Erfolg der erbrachten Leistungen, bspw. das Erreichen bestimmter Rankings oder anderer KPIs wird explizit nicht geschuldet. 

(5) Niovo prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich, noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung für diese Prüfung liegt insoweit beim Kunden. Sofern Niovo von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Niovo auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung des Kunden gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden. 

(6) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen von Niovo erfolgt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks. 

 

§12 Besondere Bestimmungen Website-Erstellung

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von Niovo zu erstellenden Website ist das Angebot. 

(2) Der Kunde ist bis zur Abnahme der Website jederzeit berechtigt, Änderungen des Leistungsumfangs zu verlangen. Niovo wird dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs übergeben. Sollte die verlangte Änderung eine Veränderung des terminlichen Ablaufs bedeuten, so werden die Parteien eventuell vereinbarte Fristen neu setzen und einvernehmlich in Textform festhalten und freigeben. 

(3) Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Website bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.  

(4) Niovo wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per E-Mail informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt der Auftragnehmer in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Von Niovo vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen. 

(5) Niovo prüft die Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte Niovo erkennen, dass Vorgaben des Kunden nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird Niovo den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen alternativen Vorschlag zur Umsetzung in Textform. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Kunden in Textform mitzuteilen. Dem Kunden wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt. 

(6) Auf der Grundlage der Vorgaben wird Niovo einen Konzeptvorschlag erstellen, der die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Website enthält. Niovo entwickelt das Konzept in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden. Nach Fertigstellung legt Niovo dem Kunden das Konzept zur Abnahme vor.  

(7) Nach Abnahme des Konzepts wird Niovo demgemäß die Website programmieren. 

(8) Der Kunde stellt Niovo spätestens vor Projektstart die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Er hat Niovo von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Der Kunde garantiert, über die Inhalts- und Bildrechte zu verfügen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen. 

(9) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Kunden vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Kunden ist Niovo nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet. 

(10) Nach Übergabe und Installation der Website erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer zweiwöchigen Testphase.  

(11) Auftretende Mängel sind Niovo unverzüglich in Textform anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.  

(12) Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen. Die Website gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe und Aufforderung zur Abnahme keine Mängel anzeigt – vgl. §640 BGB. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig. 

(13) Der Kunde hat auf Verlangen von Niovo einzelne Bestandteile der Website während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. 

(14) Eine Nichtabnahme in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt entbindet den Kunden nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Niovo behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Die Webseite gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht. 

(15) Niovo räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die vom Auftragnehmer für den Kunden erstellten Inhalte einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation sowie des Quellcodes in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von Niovo geschaffenen Benutzeroberfläche („look and feel“), das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht). Das Nutzungsrecht geht auf den Kunden erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über. 

(16) Der Kunde wird Niovo an geeigneter Stelle der Website als Urheber der Website nennen. Die Urheberbezeichnung erfolgt durch das Setzen eines sprechenden Links auf  

https://niovo-webstudios.de 

(17) Für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS-Systeme) entstehen und die nicht ursächlich vom Auftragnehmer stammen, wird von Niovo keine Haftung übernommen. 

(18) Niovo übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde selbst für eine Datensicherung verantwortlich. 

(19) Niovo führt keinerlei rechtliche Beratungstätigkeiten aus. Alle Einstellungen erfolgen auf Kundenwunsch. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen deutscher und europäischer Rechtsvorschriften verantwortlich.  

(20) Niovo haftet nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Werbeverbote aus Inhalten des Kunden auf der unter §11 Abs. 16 beschriebenen Internetpräsenz sowie aus Verstößen gegen internationale Sanktionsrichtlinien.  

 

§13 Besondere Bestimmung Webshoperstellung

(1) Niovo erstellt ein Shop-System. Ein Webshop-System ist eine Webseite, welche dem Kunden das Einstellen und die Verwaltung von Produkten ermöglicht, sowie eine Warenkorb- und Kauffunktion für die Nutzer des Webshops. 

(2) Insofern nicht anderweitig vereinbart beschränkt sich der Funktionsumfang des Webshops auf die in Ziffer 12.1 genannten Funktionen. 

(3) Eine Übernahme von Produkt- oder Datenbeständen aus bestehenden Shop-Systemen ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Produktportierung vereinbart, so überträgt Niovo die einfachen Produktdaten auf das Zielsystem. Die einfachen Produktdaten beschränken sich auf die Produktbezeichnung, die ggf. unformatierte Produktbeschreibung, den Netto- oder Bruttopreis sowie ein Produktbild. Niovo ist auf das Mitwirken des Kunden angewiesen, insbesondere auf die Bereitstellung der Zugangsdaten und Datenbanken zu dem Quellsystem. Eine Übertragung der Kategoriestruktur oder eine Kategorisierung, Optionierung, Gruppierung und/oder Staffelung der Produkte ist kein Bestandteil des Vertrages.  

(4) Als Bezahlmethoden werden in den Webshop lediglich die Methode der Überweisung integriert, eine Einbindung anderer Bezahlmethoden ist kein Vertragsbestandteil. 

(5) Eine Anbindung des Webshops an externe Dienste ist, insofern nicht anderweitig vereinbart, kein Bestandteil der Leistung. Ist eine Anbindung an externe Dienste, wie in etwa externe Handelsplattformen, Preissuchmaschinen oder Versandanbieter, vereinbart, so stellt Niovo lediglich die technischen Anschlussmöglichkeiten bereit, nicht den Dienst selbst. 

(6) Niovo prüft den Webshop bzw. die einzelnen Produkte nicht auf Rechtskonformität. 

(7) Im Übrigen gelten die besonderen Bestimmungen Webseitenerstellung aus §12. 

 

§14 Besondere Bestimmungen Website-Service/-Wartung

(1) Gegenstand des Service- und Wartungsangebotes ist die Pflege der im Angebot spezifizierten Websites nach den Vorgaben des Kunden. 

(2) Die Hauptleistungspflichten von Niovo ergeben sich aus dem Angebot. 

(3) Niovo ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Websites mindestens 1 mal im Monat zu überwachen und etwaige Funktionsmängel zu beheben. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie bspw. funktionsuntüchtige Hyperlinks, Fehler in der Darstellung der Website-Inhalte und Fehler bei Weiterleitungen oder Kontaktformularen. 

(4) Niovo verpflichtet sich, die geänderten Websites jeweils unmittelbar nach deren Aktualisierung im Internet verfügbar zu machen. 

(5) Texte, Grafiken und andere Dateien werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Website abgespeichert sind, es sei denn der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor. 

(6) Der monatliche Leistungsumfang von Niovo ist begrenzt auf 3 Arbeitsstunden. Darüber hinaus ist Niovo nicht im Rahmen dieses Vertrages zur Leistung verpflichtet. Sollte die beauftragte Leistung des Kunden über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, wird Niovo ihn darauf hinweisen und ein individuelles Angebot zum Auftrag erstellen. Sollte der vereinbarte Leistungsumfang nicht vollständig in Anspruch genommen werden, so ist dieser nicht auf einen anderen Zeitraum übertragbar. Mit Beginn eines neuen Monats stehen erneut 3 Arbeitsstunden zur Verfügung. 

 

§15 Besondere Bestimmungen Hosting

Die Einstellung der Website in das World Wide Web und deren Speicherung auf einem fremden Server (Host Providing) erfolgt durch Niovo in Namen des Kunden beim externen Hosting Provider „Raidboxes GmbH“. Es gelten die AGBs der Raidboxes GmbH, abrufbar unter „https://raidboxes.io/legal/terms/“. Zur Datenübermittlung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Niovo und Raidboxes GmbH abgeschlossen.  Die entstehenden Kosten werden durch Niovo übernommen und an den Kunden weiterbelastet. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses werden die entsprechenden Leistungen eingestellt. 

 

§16 Datenschutz und Umgang mit Daten

(1) Niovo weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Niovo im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. 

(2) Soweit Daten an Niovo – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Niovo zu übermitteln. 

(3) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von Niovo produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Niovo findet nicht statt. 

(4) Niovo darf den Kunden auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden namentlich nennen. Niovo darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Besteller macht ein entgegenstehendes Interesse geltend. 

 

§17 Änderungen

Niovo behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet Niovo den Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Sollte der Kunde der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs-mitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von Niovo widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als vom Kunden angenommen. Für den Fall, dass der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, gelten die ursprünglichen AGB weiter. 

 

§18 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform. 

 

 §19 Sonstiges

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllung- und Zahlungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche unser Geschäftssitz in Jena. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich aus §19 Abs. 2 nichts anderes ergibt. Für den Vertrag gilt das Recht der BRD. 

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unsere Geschäftssitz zuständigen Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Niovo hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 

(3) Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Niovo oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. 

(4) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.